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Müssen Sie NIS-2 in Ihrem Unternehmen umsetzen?

Welche Konsequenzen können einem Unternehmen bei der Nichtumsetzung der NIS-2-Richtlinie drohen?Falls Sie nicht wissen, ob Ihr Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie betroffen sein wird, füllen Sie bitte den Fragebogen aus, den wir für Sie vorbereitet haben

Der Sejm hat eine Novelle des Gesetzes über das nationale Cybersicherheitssystem verabschiedet

Der Sejm hat eine Novelle des Gesetzes über das Nationale Cybersicherheitssystem (KSC) verabschiedet, die darauf abzielt, den Schutz digitaler Systeme und Dienste in Polen zu stärken. Die neuen Vorschriften dienen der Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 in polnisches Recht, wodurch die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen erhöht und Bürger, Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen besser geschützt werden sollen.

Rechtliche und finanzielle Folgen der Nichtumsetzung der NIS2-Richtlinie

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Nichteinhaltung der NIS2-Vorschriften

Die Nichtumsetzung der Anforderungen der Richtlinie setzt das Unternehmen erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen aus, die sich auf die operative Stabilität und die Marktposition auswirken.

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Hohe Verwaltungsstrafen

Die möglichen Sanktionen belaufen sich auf bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, selbst wenn kein tatsächlicher Cybersicherheitsvorfall vorliegt.

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Unzureichende Verfahren und Risikomanagement

Das Fehlen formeller Mechanismen, Richtlinien und organisatorischer Aufsicht stellt an sich bereits einen Grund für die Verhängung von Sanktionen dar.

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Kontrollen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörden

Audits, Inspektionen und verbindliche Verwaltungsentscheidungen können zusätzliche Kosten, erzwungene Investitionen und Betriebsstörungen zur Folge haben.

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Persönliche Verantwortung der Führungskräfte

Der Vorstand und die Führungskräfte in Schlüsselpositionen sind persönlich für die Überwachung der Cybersicherheit verantwortlich, was zu Verwaltungsstrafen führen kann.

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Betriebseinschränkungen und indirekte Verluste

In Extremfällen kann es zu einem Verbot der Erbringung von Dienstleistungen sowie zum Verlust von Aufträgen, zu Problemen bei Ausschreibungen und zu einem Anstieg der Kosten für Versicherungen und Rechtsberatung kommen.

Weitere Informationen zu den Folgen finden Sie unter: gov.pl
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„NIS2 ist kein Compliance-Kostenfaktor – es ist eine Investition in Vertrauen, Geschäftskontinuität und die Möglichkeit, weiterhin Verkäufe zu tätigen.“
Niko Bałazy – CEO von ITH

Gilt die NIS-2-Richtlinie für Ihr Unternehmen?

Bitte füllen Sie den untenstehenden Fragebogen aus

    Mehr anzeigen Das Angebot stellt kein Angebot im Sinne des Zivilgesetzbuches dar. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. * Hiermit erteile ich auf Grundlage von Art. 23 des Gesetzes vom 23. August 1997 über den Schutz personenbezogener Daten (Gesetzblatt von 2016, Nr. 922 vom 28. Juni 2016, konsolidierte Fassung) meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner im obigen Formular übermittelten personenbezogenen Daten (d. h.: Steuernummer NIP, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) durch ITH Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau, ul. Nowogrodzka 31, 00-511 Warszawa, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters unter der KRS-Nummer 0000469801, NIP: 7010389026, REGON: 146777630, zum Zweck der Vorlage und Umsetzung eines Handelsangebots. Ich wurde über mein Recht auf Einsicht in die von mir übermittelten Daten sowie über die Möglichkeit ihrer Änderung und der Einlegung eines Widerspruchs gegen ihre weitere Verarbeitung informiert. Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten ist ITH Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau, ul. Nowogrodzka 31, 00-511 Warszawa, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters unter der KRS-Nummer 0000469801, NIP: 7010389026, REGON: 146777630.

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      FAQ

      Ja – die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) stuft Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste ausdrücklich als kritische Akteure im Bereich der digitalen Infrastruktur ein. Wenn Sie Internetzugang, Sprachdienste oder Datenübertragung für externe Kunden bereitstellen und mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Umsatz von mehr als 10 Mio. EUR erzielen, gelten Sie ausnahmslos als kritisches Unternehmen. Kleinere Internetdienstanbieter können auf Beschluss der nationalen Regulierungsbehörde einbezogen werden, sofern sie Dienste von kritischer Bedeutung erbringen. Kontaktieren Sie uns – wir führen eine kostenlose Überprüfung durch.

      Schlüsselakteure (zu denen auch Internetdienstanbieter gehören) unterliegen strengeren Aufsichtsvorschriften als wichtige Akteure. Die Unterschiede sind erheblich: höhere Obergrenzen für Geldbußen (10 Mio. € gegenüber 7 Mio. €), eine aktive und proaktive Aufsicht durch die Behörden (nicht nur reaktiv nach einem Vorfall) sowie die Verpflichtung zur Registrierung und regelmäßigen Berichterstattung. Bei Schlüsselakteuren können die Aufsichtsbehörden unangekündigte Kontrollen durchführen, externe Prüfungen verlangen und Anordnungen zur sofortigen Einstellung der Geschäftstätigkeit erlassen. Bei wichtigen Akteuren erfolgt die Aufsicht reaktiv – sie findet hauptsächlich nach einem Vorfall statt.

      Das Business-Continuity-Management bei einem Internetdienstanbieter (ISP) ist ein formelles, dokumentiertes System, das sicherstellt, dass der Betreiber in der Lage ist, seine Dienste nach einem Ausfall oder Angriff aufrechtzuerhalten oder schnell wiederherzustellen. NIS2 schreibt konkret Folgendes vor: einen Business-Continuity-Plan (BCP), der die Verfahren zur Aufrechterhaltung der Dienste bei verschiedenen Ausfallszenarien beschreibt, einen Disaster-Recovery-Plan (DRP) mit messbaren RTO- und RPO-Zielen sowie die regelmäßige Überprüfung beider Pläne (mindestens einmal jährlich) sowie die Dokumentation der Testergebnisse. ITH erstellt und testet beide Pläne im Rahmen der NIS2-Implementierung für Internetdienstanbieter.

      NIS2 erlegt den Internetdienstanbietern (ISP) als Schlüsselakteuren eine dreistufige Meldepflicht für schwerwiegende Vorfälle auf: (1) Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung – grundlegende Informationen zur Art des Vorfalls, (2) vollständige Meldung des Vorfalls innerhalb von 72 Stunden – detaillierte Bewertung, Ausmaß und potenzielle Auswirkungen, (3) Abschlussbericht innerhalb von 30 Tagen – Beschreibung der ergriffenen Abhilfemaßnahmen und der gezogenen Schlussfolgerungen. CSIRT Polska ist die zentrale Stelle für die Entgegennahme von Meldungen. Unser rund um die Uhr besetztes SOC automatisiert diesen gesamten Prozess – von der Erkennung über die Einstufung bis hin zum Versand des erforderlichen Berichts im Namen Ihres Internetdienstanbieters.

      Die Haftung der Führungskräfte ist einer der wichtigsten Bestandteile von NIS2 und ist durchaus konkret. Die Richtlinie verpflichtet die Behörden der Mitgliedstaaten, Mechanismen zur persönlichen Haftung von Personen in Führungspositionen einzuführen. In Polen bedeutet dies die Möglichkeit, eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 300 % des Monatsgehalts zu verhängen und in Extremfällen ein Verbot der Ausübung von Führungsaufgaben zu erlassen. Die Haftung ist aufsichtsrechtlicher Natur – die Geschäftsführung ist für die Einführung und Aufrechterhaltung des Sicherheitssystems verantwortlich, auch wenn sie nicht am täglichen technischen Betrieb beteiligt ist. Daher sind Schulungen für die Führungskräfte ein obligatorischer Bestandteil unserer Umsetzung.

      Ja – ITH führt die Umsetzung von NIS2 als externes Expertenteam durch und reduziert dabei den Aufwand für die interne IT-Abteilung auf ein Minimum. Den gesamten administrativen, dokumentarischen und rechtlichen Aufwand übernehmen wir. Dies umfasst: das Audit, die Erstellung von Richtlinien und Verfahren, Schulungen, die technische Umsetzung der Sicherheitskontrollen sowie die kontinuierliche SOC-Überwachung rund um die Uhr (24/7). Für Internetdienstanbieter ohne eigenes Sicherheitsteam ist dies das effektivste und schnellste Implementierungsmodell.