Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen von ITH

Ab dem 14. März 2026 treten Änderungen der ITH-Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienste in Kraft. Die Aktualisierung ergibt sich aus Änderungen der Vorschriften für Telekommunikationsdienste sowie aus neuen Regelungen bezüglich der über das Nationale E-Rechnungssystem (KSeF) ausgestellten Rechnungen.
Was ändert sich bei den Regeln für die Einreichung von Reklamationen?
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft das Verfahren zur Einreichung und Bearbeitung von Reklamationen. Ab dem 14. März können Sie Reklamationen weiterhin auf die für Sie bequemste Weise einreichen – persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an die Adresse [email protected].
In der Reklamation sind grundlegende Informationen anzugeben, die es uns ermöglichen, den Sachverhalt zu identifizieren und ordnungsgemäß zu bearbeiten, darunter die Daten des Abonnenten, eine Beschreibung des Problems und den Zeitraum, auf den sich die Reklamation bezieht. Sofern die Reklamation mit einer Forderung nach Schadenersatz oder einer anderen Forderung verbunden ist, geben Sie bitte auch den erwarteten Betrag sowie die Art und Weise der Auszahlung oder der Anrechnung auf zukünftige Zahlungen an.
Nach Eingang Ihrer Reklamation bestätigen wir deren Entgegennahme. Je nach Art der Einreichung erfolgt die Bestätigung entweder umgehend oder innerhalb von 14 Tagen. Wir haben 30 Tage ab dem Tag der Einreichung Zeit, um die Reklamation zu bearbeiten. Sollten wir innerhalb dieser Frist keine Antwort übermitteln, gilt die Reklamation als gemäß den Wünschen des Abonnenten bearbeitet.
Bitte beachten Sie außerdem, dass eine Reklamation innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums, auf den sich das Problem bezieht, ab dem Tag der mangelhaften Erbringung oder Nicht-Erbringung der Dienstleistung oder ab dem Erhalt einer Rechnung mit falsch berechneten Gebühren eingereicht werden kann.
Änderungen im Zusammenhang mit Rechnungen und KSeF
Der zweite Teil der Aktualisierung betrifft Rechnungen. Ab dem 1. April 2026 unterliegt ITH der Verpflichtung, strukturierte Rechnungen über das Nationale E-Rechnungssystem (KSeF) auszustellen, bereitzustellen und zu archivieren.
Daher werden die Geschäftsbedingungen an die neuen Vorschriften angepasst. Die Gebühren für ITH-Dienstleistungen werden auf der Grundlage von Mehrwertsteuerrechnungen beglichen, die in der gemäß den geltenden Vorschriften vorgeschriebenen Weise und Form bereitgestellt werden.
Muss man etwas unternehmen?
Nein. Die Änderungen erfordern keinerlei Maßnahmen Ihrerseits, um die Dienste von ITH weiterhin nutzen zu können. Sie haben auch keine Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren. Die Nutzungsbedingungen werden gemäß den geltenden Vorschriften aktualisiert, und die Änderungen treten am 14. März 2026 in Kraft .
Sollte der Vertragspartner die vorgenommenen Änderungen jedoch nicht akzeptieren, kann er den Vertrag bis zum 14. März 2026 kündigen. Bei befristeten Verträgen kann eine solche Kündigung mit der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung oder zur Rückerstattung zuvor gewährter Vergünstigungen verbunden sein.
Haben Sie Fragen zu den Änderungen in den Nutzungsbedingungen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir klären gerne alle Ihre Fragen.













